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AGB

1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räume oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen kann, bereitgestellt werden.
1.2 Hat ein Dritter für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Auftraggeber, Veranstalter, Gast usw.) bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
1.3 Werden mehrere Personen – insbesondere Gruppen, Reise und Konferenzveranstaltungen – angemeldet, sollen dem Hotel Teilnehmerlisten 10 Tage vor Ankunft übergeben werden. Die endgültige Zahl (welche sich nur nach Rücksprache mit dem Hotel erhöhen darf) der Teilnehmer ist dem Hotel spätestens 4 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Nach dem Termin können tatsächliche Abweichung der Teilnehmer nach unten nicht mehr berücksichtigt werden. Basis der Abrechnung ist die Garantie. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu grunde gelegt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab,
wird der abweichende Inhalt für die Parteien verbindlich, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung gemäß Ziff. 5 den Rücktritt erklärt.

2. An und Abreise
2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist de Zimmerbezug (Check-in Time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe (check out Time) bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei einer Abreise nach 12:00 Uhr wird gebeten, dies dem Empfang bis spätestens 22:00 Uhr des Vortages mitzuteilen; bei Abreise bis 15:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 16:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
2.2 Reservierte Zimmer sind bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages zu beziehen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel nach 18:00 Uhr über die Zimmer verfügen und der Zimmerpreis dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
2.3 Reservierte Konferenzräume stehen dem Kunden nur von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme bedarf der vorherigen Genehmigung des Hotels.
2.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Konferenzräume. Sollten vereinbarte Zimmer/Konferenzräume nicht verfügbar sein, so verpflichtet sich das Hotel, sich um einen gleichwertigen Ersatz – auch außerhalb des Hotels – zu bemühen.

3. Leistungen und Preise

3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Prospekt und aus den Angaben aus der Reservierungsbestätigung.
3.2 Bei Zimmerreservierungen umfasst der Preis Beherbergung, gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und die derzeit gültige Mehrwertsteuer.
3.3 Erhält der Kunde bei Vollpension am 1. Tag im Hotel ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück; Beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben.
3.4 Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.
3.5 Verbindlichkeit von Leistungen
3.5.1 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
3.5.2 Das Hotel behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung 4 Monate überschreitet.
3.5.3 Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß ändert sich der vereinbarte Preis dem entsprechend.
3.5.4 Alle Preisauszeichnungen und – Vereinbarungen gelten in Euro. Bei Nennungen ausländischer Währungen erfolgt dies ausschließlich zur Orientierung auf der Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

4. Zahlung
4.1 Vorrauszahlung
4.1.1 Das Hotel kann bei Reservierung eine Vorrauszahlung in Höhe der Hälfte der Kosten verlangen.
4.1.2 Wir die erbetene Vorrauszahlung nicht zu dem genannten Termin geleistet, so ist das Hotel von den getroffenen Vereinbarungen sofort entbunden.
4.2 Rechnungen des Hotels sind binnen 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.3 Der Kunde haftet dem Hotel gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränken.

5. Rücktritt
5.1 Sämtliche Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform.
5.1.1 Logis (Individualgast/Gruppen bis zu 10 Personen): Ein Rücktritt kann bis zum 22. Tage vor Ankunft erklärt werden. Berechnet werden bei Rücktritt: Zwischen dem 21. und 15. Tag vor Ankunft 50% des Zimmerpreises. Zwischen dem 14. und 4. Tag vor Ankunft 80% des Zimmerpreise. Bei Pensionsvereinbarung werden bei Rücktritt ab dem 3. Tag vor Ankunft berechnet: 70% des Preises bei Halbpension – 60% des Preises bei Vollpension. Bei Nichtanreise wird der vereinbarte Zimmerpreis verrechnet.
5.1.2 Logis (ab 11 Personen/Gruppen): Ein Rücktritt kann bis zum 90. Tag vor Ankunft erklärt werden. Berechnet werden bei Rücktritt bzw. teilweiser Abbestellung/Umbestellung bis zum 45. Tag vor Ankunft 20% des vereinbarten Preises zwischen dem 20. und 7. Tag vor Ankunft 60% des vereinbarten Zimmerpreise. Bei Nichtanreise werden 80% des vereinbarten Preises berechnet.
5.1.3 Veranstaltungen
Bei vereinbarten Veranstaltungen und bereitgestellten Räumlichkeiten wird bei Rücktritt bzw. teilweise Abbestellungen/Umbestellungen:
Bis zum 22. Tag vor Veranstaltung bei anderweitiger Vermietung die Miete nicht berechnet. Zwischen dem 21. und 15. Tag vor Veranstaltung die Miete berechnet. Zwischen dem 14. und 8. Tag vor Veranstaltung die Miete zuzüglich 33% des entgangenen Umsatzes berechnet; war dieser noch nicht vereinbart, gilt der mindest-Menuepreis x der Personenzahl. Ab dem 3. Tag vor Veranstaltung die Miete zuzgl. 80% des entgangenen Umsatzes berechnet; war dieser noch nicht vereinbart, gilt der mindest-Menuepreis x der Personenzahl. Dem Kunden bleibt es Vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen.
5.2 Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Haftung
6.1 Die Kunden des Hotels haften dem Hotel in vollem Umfange für die durch sie selbst oder Ihr Gäste verursachten Schäden. Es obliegt dem Kunden des Hotels, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Nachweis solcher Versicherung kann von dem Hotel verlangt werden.
6.2 Von Vereinbarungen abweichende Nutzungen der Räume berechtigen das Hotel zur fristlosen Kündigung ohne dass hierdurch der Endgeldanspruch des Hotels erlischt.
6.3 Kann das Hotel seine Leistungen wegen höherer Gewalt oder Streik nicht erfüllen, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Das Hotel ist jedoch verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.4 Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB´s (das 100fache des Zimmerpreises, maximal €3100,00). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Kunde Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen werden gem. §701 BGB bis zum Betrage von €767,00 gehaftet. Der Kunde wird gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen eine Quittung zu hinterlegen.
6.5 Das Hotel handelt im Namen und für Rechnung des Kunden, soweit es für diese Fremdleistungen technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
6.6 Gewährleistung
6.6.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsmäßig/hotelüblich erbracht, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen.
6.6.2 Werden nach furchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht Vertragsmäßig/hotelüblich erbracht, kann der Kunde eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen.
6.6.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist de Kunde zu ihm zumutbaren, schadensmindernden Maßnahmen verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
7.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist nicht gestattet. In Sonderfällen kann schriftlich anderweitiges vereinbart werden.
7.2 Bei Zeitungsanzeigen, die eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedarf es grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; der Anspruch des Hotels auf Mietzahlung bleibt bestehen.
7.3 Besteht begründeter Anlass zur Annahme, dass Veranstaltungen des reibungslosen Geschäftsbetriebs, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels bzw. der Kunden zu gefährden drohen, kann das Hotel die Veranstaltung absagen. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe. Die Kosten durch eine Veranstaltung notwendig gewordenen Sicherheitsmaßnahme können dem Kunden auferlegt werden. Die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen sind von dem Hotel gegenüber dem Kunden nicht zu rechtfertigen; es genügt der begründete Anlass.
7.4 Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist mit dem Hotel vorher abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Dekorationsmaterial oder sonstige Sachen sind spätestens 12 Stunden nach Vertragsende abzuholen; andernfalls erfolgt auf Kosten des Kunden eine Lagerung im Hotel. Für den Lagerungszeitraum ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum zu beanspruchen.

8. Allgeimenes
8.1 Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
8.2 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich Zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart.
8.4 Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bedingung unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung.
8.5 Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.

 

 

 

 

 

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