
AGB
1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räume oder sonstige
Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr erfolgen kann, bereitgestellt werden.
1.2 Hat ein Dritter für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für:
Auftraggeber, Veranstalter, Gast usw.) bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
1.3 Werden mehrere Personen insbesondere Gruppen, Reise und Konferenzveranstaltungen
angemeldet, sollen dem Hotel Teilnehmerlisten 10 Tage vor Ankunft übergeben
werden. Die endgültige Zahl (welche sich nur nach Rücksprache mit
dem Hotel erhöhen darf) der Teilnehmer ist dem Hotel spätestens
4 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Nach dem Termin können tatsächliche
Abweichung der Teilnehmer nach unten nicht mehr berücksichtigt werden.
Basis der Abrechnung ist die Garantie. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl
wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu grunde gelegt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der
Anmeldung ab,
wird der abweichende Inhalt für die Parteien verbindlich, sofern der
Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung gemäß
Ziff. 5 den Rücktritt erklärt.
2. An und Abreise
2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist de Zimmerbezug (Check-in
Time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe
(check out Time) bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei einer Abreise
nach 12:00 Uhr wird gebeten, dies dem Empfang bis spätestens 22:00 Uhr
des Vortages mitzuteilen; bei Abreise bis 15:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis,
nach 16:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
2.2 Reservierte Zimmer sind bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages
zu beziehen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde, kann das Hotel nach 18:00 Uhr über die Zimmer verfügen
und der Zimmerpreis dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
2.3 Reservierte Konferenzräume stehen dem Kunden nur von 8:00 bis 17:00
Uhr zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme bedarf
der vorherigen Genehmigung des Hotels.
2.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer
oder Konferenzräume. Sollten vereinbarte Zimmer/Konferenzräume nicht
verfügbar sein, so verpflichtet sich das Hotel, sich um einen gleichwertigen
Ersatz auch außerhalb des Hotels zu bemühen.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Prospekt
und aus den Angaben aus der Reservierungsbestätigung.
3.2 Bei Zimmerreservierungen umfasst der Preis Beherbergung, gebuchte Verpflegung,
Bedienungsgelder und die derzeit gültige Mehrwertsteuer.
3.3 Erhält der Kunde bei Vollpension am 1. Tag im Hotel ein Mittagessen,
so endet die Leistung mit dem Frühstück; Beginnt sie mit dem Abendessen,
so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das
Abendessen gegeben.
3.4 Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen,
ist nicht möglich.
3.5 Verbindlichkeit von Leistungen
3.5.1 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich
Bedienungsgeld und der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
3.5.2 Das Hotel behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne
vorherige Ankündigung vorzunehmen, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Leistungserbringung 4 Monate überschreitet.
3.5.3 Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß
ändert sich der vereinbarte Preis dem entsprechend.
3.5.4 Alle Preisauszeichnungen und Vereinbarungen gelten in Euro. Bei
Nennungen ausländischer Währungen erfolgt dies ausschließlich
zur Orientierung auf der Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen
Wechselkurses.
4. Zahlung
4.1 Vorrauszahlung
4.1.1 Das Hotel kann bei Reservierung eine Vorrauszahlung in Höhe der
Hälfte der Kosten verlangen.
4.1.2 Wir die erbetene Vorrauszahlung nicht zu dem genannten Termin geleistet,
so ist das Hotel von den getroffenen Vereinbarungen sofort entbunden.
4.2 Rechnungen des Hotels sind binnen 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar.
4.3 Der Kunde haftet dem Hotel gegenüber für die Bezahlung etwaiger
von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränken.
5. Rücktritt
5.1 Sämtliche Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform.
5.1.1 Logis (Individualgast/Gruppen bis zu 10 Personen): Ein Rücktritt
kann bis zum 22. Tage vor Ankunft erklärt werden. Berechnet werden bei
Rücktritt: Zwischen dem 21. und 15. Tag vor Ankunft 50% des Zimmerpreises.
Zwischen dem 14. und 4. Tag vor Ankunft 80% des Zimmerpreise. Bei Pensionsvereinbarung
werden bei Rücktritt ab dem 3. Tag vor Ankunft berechnet: 70% des Preises
bei Halbpension 60% des Preises bei Vollpension. Bei Nichtanreise wird
der vereinbarte Zimmerpreis verrechnet.
5.1.2 Logis (ab 11 Personen/Gruppen): Ein Rücktritt kann bis zum 90.
Tag vor Ankunft erklärt werden. Berechnet werden bei Rücktritt bzw.
teilweiser Abbestellung/Umbestellung bis zum 45. Tag vor Ankunft 20% des vereinbarten
Preises zwischen dem 20. und 7. Tag vor Ankunft 60% des vereinbarten Zimmerpreise.
Bei Nichtanreise werden 80% des vereinbarten Preises berechnet.
5.1.3 Veranstaltungen
Bei vereinbarten Veranstaltungen und bereitgestellten Räumlichkeiten
wird bei Rücktritt bzw. teilweise Abbestellungen/Umbestellungen:
Bis zum 22. Tag vor Veranstaltung bei anderweitiger Vermietung die Miete nicht
berechnet. Zwischen dem 21. und 15. Tag vor Veranstaltung die Miete berechnet.
Zwischen dem 14. und 8. Tag vor Veranstaltung die Miete zuzüglich 33%
des entgangenen Umsatzes berechnet; war dieser noch nicht vereinbart, gilt
der mindest-Menuepreis x der Personenzahl. Ab dem 3. Tag vor Veranstaltung
die Miete zuzgl. 80% des entgangenen Umsatzes berechnet; war dieser noch nicht
vereinbart, gilt der mindest-Menuepreis x der Personenzahl. Dem Kunden bleibt
es Vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen.
5.2 Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
6. Haftung
6.1 Die Kunden des Hotels haften dem Hotel in vollem Umfange für die
durch sie selbst oder Ihr Gäste verursachten Schäden. Es obliegt
dem Kunden des Hotels, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Nachweis solcher Versicherung kann von dem Hotel verlangt werden.
6.2 Von Vereinbarungen abweichende Nutzungen der Räume berechtigen das
Hotel zur fristlosen Kündigung ohne dass hierdurch der Endgeldanspruch
des Hotels erlischt.
6.3 Kann das Hotel seine Leistungen wegen höherer Gewalt oder Streik
nicht erfüllen, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet
werden. Das Hotel ist jedoch verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung
gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.4 Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB´s (das
100fache des Zimmerpreises, maximal €3100,00). Die Haftung des Hotels
ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der
Kunde Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld
und Wertsachen werden gem. §701 BGB bis zum Betrage von €767,00
gehaftet. Der Kunde wird gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben.
Geld ist offen gegen eine Quittung zu hinterlegen.
6.5 Das Hotel handelt im Namen und für Rechnung des Kunden, soweit es
für diese Fremdleistungen technische oder sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße
Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
6.6 Gewährleistung
6.6.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsmäßig/hotelüblich
erbracht, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen.
6.6.2 Werden nach furchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht
Vertragsmäßig/hotelüblich erbracht, kann der Kunde eine der
Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen.
6.6.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist de Kunde zu ihm
zumutbaren, schadensmindernden Maßnahmen verpflichtet. Insbesondere
ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung
mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche
insoweit nicht zu.
7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
7.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist nicht
gestattet. In Sonderfällen kann schriftlich anderweitiges vereinbart
werden.
7.2 Bei Zeitungsanzeigen, die eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen
bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedarf es grundsätzlich der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung
des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt,
so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; der Anspruch des
Hotels auf Mietzahlung bleibt bestehen.
7.3 Besteht begründeter Anlass zur Annahme, dass Veranstaltungen des
reibungslosen Geschäftsbetriebs, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels
bzw. der Kunden zu gefährden drohen, kann das Hotel die Veranstaltung
absagen. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe. Die
Kosten durch eine Veranstaltung notwendig gewordenen Sicherheitsmaßnahme
können dem Kunden auferlegt werden. Die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen
sind von dem Hotel gegenüber dem Kunden nicht zu rechtfertigen; es genügt
der begründete Anlass.
7.4 Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände
ist mit dem Hotel vorher abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr
dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen
entspricht, im Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung
des zuständigen Brandschutzes verlangen. Dekorationsmaterial oder sonstige
Sachen sind spätestens 12 Stunden nach Vertragsende abzuholen; andernfalls
erfolgt auf Kosten des Kunden eine Lagerung im Hotel. Für den Lagerungszeitraum
ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr in Höhe der Miete für
den benutzten Raum zu beanspruchen.
8. Allgeimenes
8.1 Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern
bleibt vorbehalten.
8.2 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
8.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung
wird, soweit gesetzlich Zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts
am Betriebsort vereinbart.
8.4 Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bedingung unwirksam sein, so berührt
das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen
Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung.
8.5 Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es
zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung
des Hotels. Verschweigt der Veranstalter dem Hotel, dass es sich um eine politische
Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen
und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.

